Dem Sohn des österreichischen Regisseurs Harald Reinl (Der Schatz im Silbersee, Winnetou I-III, Winnetou und Shatterhand im Tal der Toten ) steht für die unzulässige Verbreitung von Karl-May- und Edgar-Wallace-Filmen auf DVD Schadenersatz zu. Das hat das Kölner Oberlandesgericht entschieden. Der Reinl-Sohn hatte den DVD-Vertrieb wegen Urheberrechtsverletzung verklagt.

Das Gericht ist der Ansicht, dass die Verbreitung der Filme auf DVD das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht verletzt, das nach dem Urhebergesetz dem Regisseur zustehe und das dieser auf seinen Sohn vererbt habe. Das soll auch gelten, obwohl Videos und DVDs während der Dreharbeiten als Medien noch gar nicht existierten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht allerdings Revision gegen das Urteil zugelassen.

sm