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Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich erneut mit ‚Winnetou‘

Der 1997 entstandene TV-Film ‚Winnetous Rückkehr‘ kann im Fernsehen ausgestrahlt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem am Freitag, den 24. Januar 2003, veröffentlichten Urteil eine Klage des Bamberger Karl-May-Verlags rechtskräftig abgewiesen. Eine Verwechslungsgefahr mit den Winnetou-Romanen bestehe nicht, hieß es in der Begründung.

Der Film war 1998 vom ZDF ausgestrahlt worden. Eine daraufhin von dem Verlag erhobene Unterlassungsklage hatte vor dem Oberlandesgericht Nürnberg Erfolg. Dieses Urteil wurde jetzt vom BGH aufgehoben. Zur Begründung hieß es, zwar sei die Romanfigur weithin bekannt, aber nicht jeder Titel, der den Romanhelden nenne, sei deshalb mit den Romanen ‚Winnetou‘ und ‚Winnetous Erben‘ zu verwechseln. Der Titel ‚Winnetous Rückkehr‘ besage, dass sich der Film mit dessen Rückkehr ins Leben befasse. Eine Verwechslungsgefahr sei deshalb zu verneinen. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 171/00)

Bereits im Dezember hatte der BGH entschieden, dass kein Markenschutz für den Namen Winnetou bestehe.

Quelle: ap

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