Das ZDF darf weiterhin ‚Winnetou‘-Filme sowie Videos, Bücher oder Zeitschriften mit dem Namen von Karl Mays Häuptlingsfigur vertreiben, ohne dafür Lizenzgebühren bezahlen zu müssen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) heute in Karlsruhe. Das ZDF war auf den Kriegspfad gezogen, nachdem die Karl May Verwaltungs- und Vertriebs-GmbH aus Bamberg ein exklusives Markenrecht an dem Wort ‚Winnetou‘ geltend gemacht hatte. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil die Klage nun abgewiesen.
Laut BGH ist das Urheberrecht an dem Roman von Karl May aber seit 1963 erloschen. Weil das Wort ‚Winnetou‘ zudem in der deutschen Sprache unauflöslich mit der fiktiven Romanfigur des edlen Indianer-Häuptlings verbunden, der Name weithin bekannt sei sowie als Synonym für den edlen Indianer gelte, könne der Name auch nicht zu einem geschützten Warenzeichen für ‚Druckereierzeugnisse‘ oder Filme werden – für andere Produkte, wie etwa Schuhe, oder ‚Beherbergungsstätten‘ aber schon.
‚Winnetou bleibt frei – auch der Karl-May-Verlag kann die Rechte am Namen des Indianerhäuptlings nicht für sich monopolisieren‘, meldet die Deutsche Presse-Agentur.
nf, Quelle: dpa, Karlsruher Nachrichtenmagazin