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Mehr als einen Monat ist es her, dass Dr. Christian Wacker, Radebeuler Museumsdirektor von April 2018 bis Mai 2020, die Karl-May-Szene mit einem aufsehenerregenden offenen Brief wachrüttelte. Seine Vorwürfe an den Vorstand der Karl-May-Stiftung sind schwerwiegend und zahlreiche Stimmen aus der Karl-May-Szene forderten den Vorstand auf, zu den von Wacker beschriebenen Missständen Stellung zu nehmen.

Dies geschah bis zum heutigen Tag nicht. Dabei hatte der Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Radebeuls Oberbürgermeister Bert Wendsche, am 19. Mai in einer Presseerklärung bekannt gegeben, Vorstand und Kuratorium hätten in ihren Sitzungen am 12. und 13. Mai 2020 „entschieden, die im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Abgang von Herrn Dr. Wacker als Geschäftsführer von Karl-May-Stiftung und Karl-May-Museum gGmbH öffentlich erhobenen massiven Vorhaltungen vorbehaltlos aufzuklären“. Ebenso war die Rede von einer „sorgfältigen Sachanalyse“, die der Vorstand vornehmen wolle. Schon Mitte Mai hatte das Kuratorium der Karl-May-Stiftung in einer Pressemitteilung erklärt, „in den nächsten Tagen und Wochen“ sei „der Austausch und die Klärung mannigfacher Hintergrundinformationen notwendig“.

Nachdem sich das Kuratorium der Karl-May-Stiftung (lesen Sie hier eine detaillierte Vorstellung seiner Mitglieder; der Beitrag wurde am 16. Juni 2020 aktualisiert bzw. ergänzt) auf Rückfrage von KARL MAY & Co. mit zwei Ausnahmen zugeknöpft zeigte, sich zur aktuellen schwierigen Situation von Karl-May-Museum -Stiftung zu äußern, hakten wir beim Vorstand der Stiftung nach, um herauszufinden, was sich derzeit hinter den Kulissen in puncto Aufarbeitung der Vorwürfe Christian Wackers tut.

„An dieser Aufarbeitung arbeiten wir als Vorstand derzeit.“

Bert Wendsche antwortete daraufhin: „Am 12.05.2020 wurde ich von den vier verbliebenen Vorstandsmitgliedern zum Vorsitzenden gewählt. Am 13.05.2020 erfolgte sodann eine Abstimmung zwischen Vorstand und Kuratorium über das weitere Vorgehen. Dabei wurde u.a. festgelegt, dass der Stiftungsvorstand den Auftrag hat, die Vorhaltungen von Herrn Dr. Wacker aufzuklären und dem Kuratorium darüber in der Sitzung am 27.06.2020 Bericht zu erstatten. An dieser Aufarbeitung arbeiten wir als Vorstand derzeit. Details kann ich Ihnen jedoch nicht nennen, da Adressat unserer Arbeitsergebnisse allein das Kuratorium ist. Eine Vorabinformation über Zwischenergebnisse an Dritte oder gar an die breite Öffentlichkeit verbietet sich daher von selbst.“ Zur Vorgehensweise und der internen Kommunikation fügte Wendsche hinzu: „Wir als Stiftungsvorstand kommunizieren zur Belegschaft über das Bindeglied (Interims-)Geschäftsführer – ausnahmsweise finden zu speziellen Sachverhalten auch Gespräche zwischen Vorständen und Belegschaft, ggf. Teilen der Belegschaft, statt, aber stets im Beisein des Geschäftsführers. Zum Kuratorium ist unser Bindeglied der Kuratoriumsvorsitzende“, so Wendsche, der damit den Präsidenten des Kuratoriums Dr. Robert Straßer meint, einen Münchner Anwalt, dessen Verbindungen zur Stiftung bis in die 1990er-Jahre zurückreichen. So war Straßer es, der die Karl-May-Stiftung bereits 1995 in Verhandlungen mit dem Karl-May-Verlag vertrat, der sich gegen die Bezeichnung „Verlag der Karl-May-Stiftung“ erfolgreich zur Wehr gesetzt hatte.

Nun hatte Christian Wacker besonders scharfe Kritik am stellvertretenden Vorsitzenden der Stiftung, Ralf Harder, ohne seinen Namen zu nennen, geübt. Wir stellten dem Vorstand daher auch die Fragen, wie es miteinander vereinbar ist, dass eine Person, die – den Vorwürfen nach – Teil des Problems ist, die Aufklärung des Problems selbst übernimmt, und welche Möglichkeiten einer externen Aufarbeitung der Vorstand nutzt.

„So wie die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils für Herrn Dr. Wacker gilt, so gilt diese auch für den Vorstand selbst“

„So wie die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils für Herrn Dr. Wacker gilt, so gilt diese auch für den Vorstand selbst“, antwortete daraufhin Radebeuls Oberbürgermeister. Und weiter: „Herr Dr. Wacker hat ‚Vorhaltungen‘ gegen den Vorstand erhoben, daher muss der Vorstand, der vielfach Adressat dieser Vorhaltungen ist, auch die Chance haben, dem seine Sicht der Dinge entgegenzustellen und dies wenn möglich mit Unterlagen zu bekräftigen. Dies gebietet die Verfahrensfairness. Vorverurteilungen kann und darf es nicht geben. Das Kuratorium wird dann seinerseits das Pro und Contra gewichten.“

Wie das Kuratorium zu einem fairen Urteil kommen will, wenn Beschuldigter, Zeuge und Ermittler eine Person sind, wird der 27. Juni zeigen.