Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einer Klage des Karl-May-Verlages stattgegeben, so dass die neuen Winnetou-Filme keine Titel bestehender Bücher aus dem Verlag tragen dürfen, da die vorgelegten Drehbücher wenig mit den Vorlagen Karl Mays zu tun haben sollen.
In einer Pressemitteilung des Gerichts heisst es dazu:
"Die von der Beklagten geplanten Filme würden sich so stark von den Romanvorlagen unterscheiden, dass nicht mehr von deren Verfilmung gesprochen werden könne. Es bestünde bei Benutzung der Titel deshalb eine Verwechslungsgefahr und damit ein Unterlassungsanspruch der Klägerin. In den von der Beklagten geplanten Filmen würden zentrale Motive der Winnetou-Bücher fehlen, wie etwa die Blutsbrüderschaft zwischen Winnetou und Old Shatterhand. Zudem lebe Old Shatterhand abweichend vom Original als Farmer auf dem Land der Apachen."
Die Produzenten kommentierten das noch nicht rechtskräftige Urteil wie folgt: 
Der Produzent und der Karl May-Verlag sind derzeit uneins über die Verwendung bestimmter Titel für die Verfilmung, die wortgleich auch Titel von Büchern des Verlags sind. Nicht von dem Rechtsstreit betroffen ist jedoch das Recht, unsere  „Winnetou“-Filme unter genau diesem Namen zu zeigen, ob ohne Namenszusatz oder ggf. mit einem Namenszusatz, der nicht bereits vom Verlag verwendet wird. Unabhängig davon wird der Produzent Berufung einlegen und geht davon aus, dass das Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben wird."
Der Rechtsstreit wird folglich in eine weitere Runde gehen. KARL MAY & Co. wird darüber berichten. Aktuelle Berichte von den Dreharbeiten finden sich in der KARL MAY & Co.-Ausgabe Nr. 142 vom Dezember 2015, die über den Online-Shop erhältlich ist.